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Die batteriebetriebene Feststellanlage mit elektromechanischer Feststellung und integriertem Rauchmelder für 1-flügelige Türen.
Die Anlage im XEA Design kann an 1-flügelige Türen mit einer Flügelbreite bis 1.250 mm montiert werden. Die Energieversorgung durch eine Batterie ermöglicht eine hohe Flexibilität im Planungsprozess, da ein externer Stromanschluss entfällt. Damit eignet sich die G-Ubivis XEA gerade für Nachrüstungen in Gebäuden, die keine Eingriffe in die Gebäudesubstanz zulassen, wie etwa denkmalgeschützte Objekte.
Die G-Ubivis XEA ermöglicht es, Feuer- und Rauchschutztüren ohne langwierige Elektroinstallation so auszurüsten, dass sie sich exakt feststellen lassen und völlig unabhängig von anderen Systemen überwacht und gesteuert werden. Die Batterie hat eine Lebensdauer von bis zu 16 Monaten und muss im Rahmen der jährlichen Wartung getauscht werden. Der Feststellpunkt ist auf einen Öffnungswinkel zwischen ca. 80° und 140° einstellbar. Um Beschädigungen der Tür bzw. des Türschliessers zu vermeiden, muss ein Türstopper gesetzt werden.
Im Alarmfall wird die Feststellung aufgehoben und die Tür vom Türschliesser geschlossen. Durch die einstellbare Ausrückkraft (werkzeuglos) kann die Feststellung auch von Hand problemlos ausgelöst werden.
Die G-Ubivis XEA umfasst Hebel, Gleitschiene, Gleitstück, elektromechanische Feststelleinheit, Rauchmelder, Batterie, Verkleidung, Befestigungsschrauben und Endkappen und ist sowohl für DIN-Lals auch für DIN-R-Türen verwendbar. Das Gerät verfügt über eine LED zur Betriebs- und Wartungsanzeige sowie zur Überwachung des Batteriestatus.
F-Eignungsnachweis: Die G-Ubivis XEA ist vom Deutschen Institut für Bautechnik, Berlin, als Feststellanlage zugelassen; Abnahmeprüfung vorgeschrieben. Bei Montage auf der Bandgegenseite ist ein Eignungsnachweis in Verbindung mit der jeweiligen Feuer- und Rauchschutztür zusätzlich erforderlich.
Vorschriften/Hinweise: Die Verwendung von Feststellanlagen unterliegt aufgrund der amtlichen Zulassungsbestimmungen besonderen Vorschriften – siehe Seite 14/15. Die Rauchmeldeeinheit muss gemäss der DIN 14677 nach acht Jahren ausgetauscht werden. Das Erreichen der Austauschfrist wird über eine Leuchtdiode dauerhaft angezeigt. Der Transport der G-Ubivis XEA mit Batterieeinheit unterliegt vereinfachten Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der ADR-Richtlinie. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Produktbeiblatt.
Technische Daten: