Die Hebelarme sind besonders weit gekröpft und ermöglichen den Einsatz von elektronischen Schließzylindern. Diese Ausführung der Griffstange EPN 900 III ist speziell für die Verwendung von Sicherheitskurzschildern als Gegenbeschlag entwickelt worden. Die Norm- und Lochabstände für den Schutzgegenbeschlag wurden berücksichtigt.
Produkteigenschaften:
geprüft nach EN 1125, EN 1634, EN 1191
einsetzbar nach EN 1125 nur mit geprüftem Schloss und Beschlag
geeignet zum Einsatz an RS/FH-Türen gemäß Prüfung
DIN-Links / DIN-Rechts einsetzbar
großes stabiles Griffrohr (Vandalismus)
Hebelarme und Stange hochfest miteinander verschraubt
inkl. Befestigungsset 46 - 65 mm für Umschaltfunktion B
wahlweise mit/ohne Zylinderabdeckung (ZA)
Umschaltfunktion B: Funktion von der Gefahrenseite (bei vorgeschlossenem Riegel): Die Tür hat auf der Gefahrenseite einen Türdrücker. Durch Drückerbetätigung werden die Falle und der vorgeschlossene Riegel zurückgezogen. Die Tür kann geöffnet werden. Durch Zuschlagen der Tür ist diese von außen nicht gesichert (nicht verriegelt, Außendrücker auf Leerlauf).
Funktion von Aussen (bei vorgeschlossenem Riegel): Durch 2-maliges Zurückschließen des Riegels entsteht die Funktion “Durchgang”. Die Tür ist begehbar. Durch 1-maliges und 2-maliges Vorschließen des Riegels entsteht die Funktion “Abschluss”. Die Tür ist nur mit dem Schlüssel begehbar. Empfehlenswert ist, den Riegel 2-mal vorzuschliessen. Bei 1-maligem Vorschliessen des Riegels ist die Tür noch nicht verriegelt, sondern nur durch die Falle gesichert.
Verwendung: Für Türen, die zeitweise einen Durchgang von innen und außen ermöglichen müssen und zusätzlich von außen zeitweise nicht begehbar sein dürfen. Eine Öffnung der Tür ist von der Gefahrenseite immer möglich.
Drehwinkel max.:
30 °
Entfernung (Abstand):
72 mm
Farbbezeichnung:
Edelstahl matt
Griffrohr Länge:
1150 mm
Panikfunktion:
B: Umschaltfunktion
Schlüssellochung:
Profilzylinder
mit Zylinderabdeckung:
✓
Waren können innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum zurückgegeben werden.
Für Rücksendungen muss eine gültige Quittung vorgelegt werden.