Die greenteQ Schmalrahmengarnitur DG 58.S216.ZA.AL.SS PZ 92 ist aus Aluminium und hat eine Schildbreite von 35 mm. Die Garnitur ist PZ-gelocht, mit einer Entfernung von 92 mm. Das Außenschild hat eine Zylinderabdeckung für eine vorstehende Zylinderlänge von 5-10 mm. Die Zylinderabdeckung ist eine spezielle Schutzvorrichtung und verhindert das Aufbohren des Schließzylinders. Die greenteQ Schmalrahmengarnitur DG 58.S216.ZA.AL.SS. PZ 92 mit dieser federnd gelagerten Zylinderabdeckung bietet einem im Schloss eingebauten Profilzylinder ausreichenden Ziehschutz. Die Drücker sind fest/drehbar gelagert und haben eine Hochhaltefeder. Die greenteQ Schmalrahmengarnitur DG 58.S216.ZA.AL.SS PZ 92 ist für 8 mm Vierkantstift vorgerichtet, das Außenschild hat 10 mm Stütznocken, die Befestigung erfolgt mittels verdeckter Verschraubung, für die ein separates Zubehörset (3 Schrauben M6, 1 Vierkantstift 8 mm) benötigt wird.
Technische Daten:
Lagerung: fest / drehbar mit Hochhaltefeder
Vierkantstift: für 8 mm
Stütznocken: 10 mm
Schildmaße: 35 x 245 mm
Bohrlochabstand: 216 mm
Randhöhe: 10,5 mm
Entfernung: 92 mm PZ
Zylinderüberstand: 5 - 10 mm
DIN 18273: Feuer- und Rauchschutztür:
nein
DIN EN 179: Notausgang Zulassung:
nein
EANCode:
4035142176081
Entfernung (Abstand):
92 mm
Farbbezeichnung:
silberfarbig F1
Hochhaltefeder:
ja
Lager fest/drehbar:
✓
Richtung:
DIN links/rechts
Schild/Rosette Breite:
35 mm
Schild/Rosette Höhe:
245 mm
Schild/Rosette Stärke außen:
10.5 mm
Schlüssellochung:
Profilzylinder
Werkstoff:
Aluminium
Zylinderüberstand:
5 - 10 mm
mit Zylinderabdeckung:
✓
°Design:
DG58
°Typ:
Drücker/Drücker
Produktinformationen
DE_Produktdatenblatt
DE_Bohrschablone
EN_Data sheet
EN_Drilling template
Haftungshinweis:
Die hier veröffentlichten Produkt- und Montageinformationen sind von den in den Dokumenten bezeichneten Herstellern erstellt. Eine Haftung der VBH Deutschland GmbH für die Richtigkeit der enthaltenen Informationen ist ausgeschlossen.
Waren können innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum zurückgegeben werden.
Für Rücksendungen muss eine gültige Quittung vorgelegt werden.