2172765224 | |
100169 |
Notwendige Frischluftzufuhr für raumluftabhängige Feuerstätten nach DVGW-TRGI.
Für raumluftabhängige Feuerstätten ist eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erforderlich. Die Vorgaben für diese erforderliche Nachströmung werden über Planer und entsprechende Fachfirmen berechnet und angegeben. Nach der technischen Regel für Gasinstallationen DVGW-TRGI ist eine geplante, permanente Frischluftzufuhr erforderlich. Hierzu gehören zum Beispiel Kaminöfen oder dekorative Gasfeuer wie Ethanolkamine genauso wie Gastherme, die sich innerhalb einer Wohneinheit befinden. Mit den Außenbauteil-Luftdurchlass ZUFEK 100 lässt sich diese Anforderung problemlos einhalten, zumal die Bauhöhe nur 31 mm beträgt.
Luftleistung
Schalldämmung Dn,e,w
mit Wetterschutzhaube WHI 05: 30 dB
mit Wetterschutzhaube WHAI 03: 36 dB