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Notwendige Frischluftzufuhr für raumluftabhängige Feuerstätten nach DVGW-TRGI.
Für raumluftabhängige Feuerstätten ist eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung aus dem Freien erforderlich. Die Vorgaben für diese erforderliche Nachströmung werden über Planer und entsprechende Fachfirmen berechnet und angegeben. Nach der technischen Regel für Gasinstallationen DVGW-TRGI ist eine geplante, permanente Frischluftzufuhr erforderlich. Hierzu gehören zum Beispiel Kaminöfen oder dekorative Gasfeuer wie Ethanolkamine genauso wie Gastherme, die sich innerhalb einer Wohneinheit befinden. Mit den Außenbauteil-Luftdurchlass ZUROK 100 lässt sich diese Anforderung für den Rollladenkasteneinbau einhalten.
Produkteigenschaften:
Hinweis: Der Außenbauteil-Luftdurchlass ZUROK 100 ist als Nachströmelement für Abluftanlagen vorgesehen. Bei einer Querlüftung (keine Abluftanlage), kann es durch Windverhältnisse am Gebäude während der kalten Jahreszeit zu Kondensation im Rollladenkasten kommen.
Luftleistung
Luftmenge in m³/h gemäß DIN EN 13141-1 bei 10 Pa: 17,5 m³/h
mit Luftmengenerhöhung ROLE 01 bei 10 Pa: 27,2 m³/h
Schalldämmung Dn,e,w
ohne Rollladenkasten: 30 dB
mit Rollladenkasten (je Typ): auf Anfrage